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HINWEISE FÜR ANGEHÖRIGE

Was tun im Trauerfall?

 

Ein geliebter Mensch ist gestorben. Die Angehörigen stehen unter Schock, sind ratlos und erschüttert - gerade wenn jemand unerwartet stirbt. Neben der Trauer und der Bewältigung des tiefen Abschiedsschmerzes müssen sie in nur wenigen Tagen viele Formalitäten erledigen.

Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, das sie berät, Formalitäten bei den Behörden erledigt, Absprachen mit der Friedhofsverwaltung, der Kirchengemeinde oder Religionsgemeinschaft sowie dem Krankenhaus trifft und die Trauerfeier organisiert.

Die nachfolgende Liste informiert darüber, was im einzelnen zu tun ist.

Foto einer Statue eines Engels auf einem Friedhof in Unna

Nach dem Eintreten des Todes bis zur Trauerfeier:

  • Tritt der Tod eines Angehörigen zu Hause ein, ist der Hausarzt sofort zu benachrichtigen, damit er einen Totenschein ausstellt.

  • Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen.

  • Suchen Sie Verträge und Verfügungen des Verstorbenen und leiten Sie das Weitere ein (z. B. Testament, Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, Organspende, Willenserklärung zur Einäscherung usw.).

  • Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung.

  • Informieren Sie sofort das Standesamt im Sterbeort über den Todesfall. Es stellt die Sterbeurkunde aus.
    Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
    - Todesbescheinigung
    - Personalausweis oder Auszug aus dem Melderegister
    - Bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen ein Auszug aus dem Familienbuch oder aus dem Eheregister vom Standesamt der Eheschließung, die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

    Im Zweifel können Sie folgende Unterlagen mitbringen:
    - Bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
    - Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
    - Bei Ledigen die Geburtsurkunde

    Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden.

  • Benachrichtigen Sie Verwandte und Freunde.

  • Denken Sie über die Bestattung oder Beisetzung nach.
    Das Bestattungsunternehmen bietet Ihnen an, alles Weitere zu organisieren. Es unterstützt Sie dabei,
    - den Sarg, die Urne und die Ausstattung auszuwählen,
    - die Bestattungs- und Grabart festzulegen und mit der Friedhofsverwaltung den Termin für die Trauerfeier und Bestattung bzw. Beisetzung zu vereinbaren,
    - die Trauerfeier zu planen: Dekoration, Sarg- und Urnenschmuck, Kränze, Handsträuße, musikalische Begleitung und Gesangsbeiträge sowie
    - die Todesanzeige zu verfassen und aufzugeben,
    - alle Formalitäten mit den Behörden zu erledigen.

  • Beauftragen Sie eine Druckerei mit dem Druck der Trauerbriefe. Stellen Sie vorher eine Liste der Anschriften zusammen.

  • Reservieren Sie die Räumlichkeiten für den Beerdigungskaffee.

  • Versorgen Sie Haustiere und Pflanzen des Verstorbenen und stellen Sie ggf. Strom, Gas und Wasser ab.

  • Benachrichtigen Sie die Krankenkasse.

  • Informieren Sie die Lebens- und Unfallversicherung.

  • Melden Sie den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst.

  • Verständigen Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen.

  • Kontaktieren Sie Vermieter und Vereine.

  • Beantragen Sie bei der Rentenversicherungsstelle die Vorschusszahlung.

  • Machen Sie Ihren Rentenanspruch geltend.

  • Bei verstorbenen Beamten halten Sie bitte Rücksprache mit der zuständigen Beihilfekasse.

  • Klären Sie Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten.

 

Foto eines Angehörigen an einem Grab

 

Nach der Trauerfeier:

  • Kündigen bzw. ändern Sie Daueraufträge.

  • Prüfen Sie die Fälligkeiten von Terminzahlungen.

  • Kündigen Sie die Wohnung des Verstorbenen und regeln Sie die Übergabe.

  • Kündigen Sie Gas, Wasser, Strom und andere Energielieferungen. Regulieren Sie die Heizungsanlage.

  • Bestellen Sie die Zeitungen, Abonnements und das Telefon ab.

  • Lassen Sie die Post für den Verstorbenen an eine andere Adresse schicken.

  • Kündigen Sie Verträge, Abos, Mitgliedschaften, Autoversicherung etc.

  • Legen Sie eine Akte mit wichtigen Dokumenten an.

  • Beantragen Sie ggf. einen Erbschein beim Nachlassgericht.

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