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Grabgestaltung und Grabpflege

 

Das Grab ist die Ruhestätte eines geliebten Menschen. Es ist ein Ort, an dem Angehörige, Freunde und Bekannte sich erinnern und trauern können. Grabpflege ist auch Trauerarbeit. Ein gepflegtes Grab kann helfen, den Verlust eines Menschen zu überwinden.

Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten oder Besitzer von Reihengrabstätten sind verpflichtet, die Grabstätte mit Pflegeverpflichtung herzurichten und fortlaufend in einem gepflegten Zustand zu halten.

Die Gestaltung der Grabstätten ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes und dem besonderen Aussehen der unmittelbaren Umgebung anzupassen.

Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, fordert die Friedhofsverwaltung die Verantwortlichen zur Herrichtung und Pflege auf.

Grabarten auf den Unnaer Friedhöfen

Der Wunsch der Menschen, ihre Toten zu ehren, ist so alt wie die Menschheit selbst. Schon immer galt es als ein heiliges Gebot, Verstorbene würdevoll zu bestatten - und das nicht erst seit Beginn des Christentums. Pietät, Tradition und religiöse Anschauung bestimmen den respektvollen Umgang mit den Toten. In Deutschland besteht Friedhofs- und Bestattungspflicht. Die Art der Bestattung hängt von den Wünschen der Verstorbenen oder Hinterbliebenen ab.

Folgende Grabarten werden auf den Unnaer Friedhöfen für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen angeboten:

Grabarten für Sargbestattungen mit Pflegeverpflichtung:

Grabarten für Sargbestattungen ohne Pflegeverpflichtung

Grabarten für Urnenbeisetzung mit Pflegeverpflichtung

Grabarten für Urnenbeisetzung ohne Pflegeverpflichtung

Kurzinformationen zu den Grabarten finden Sie in folgenden Broschüren:

Anregungen, Lob & Kritik