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Wahlgrabstätten (WG)

Wahlgrabstätten können als ein-, zwei- oder mehrstellige Grabstätte erworben werden - auf dem Südfriedhof für 25 Jahre, auf den Friedhöfen Afferde, Nieder- und Obermassen für 30 Jahre und auf dem Friedhof Billmerich für 40 Jahre. Die Ruhezeit für Urnen beträgt auf allen Friedhöfen 25 Jahre. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden. Diese Grabart wird individuell auf allen kommunalen Friedhöfen - außer dem Westfriedhof – angeboten. Die Angehörigen sind zur Pflege verpflichtet.

Die Gebühren finden Sie hier

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