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STADTBETRIEBE UNNA
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59425 Unna
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Kanalanschlussbeitrag
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung
der städtischen Abwasseranlage erhebt die Stadt Unna einen
Kanalanschlussbeitrag im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 3 Kommunalabgabengesetz
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).
Die Kanalanschlussbeiträge sind die Gegenleistung für
die Möglichkeit der Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage
und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein
Grundstück. Die Kanalanschlussbeiträge dienen dem Ersatz
des Aufwandes der Stadt für die Herstellung, Anschaffung und
Erweiterung der städtischen Abwasseranlage.
Der Beitrag beträgt EUR 4,35 je m² Veranlagungsfläche.
Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche
mit einem Veranlagungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt:
- bei eingeschossiger Bebaubarkeit:
|
1,00 |
- bei zweigeschossiger Bebaubarkeit:
|
1,25 |
- bei dreigeschossiger Bebaubarkeit:
|
1,50 |
- bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit:
|
1,75 |
- bei sechs- und höhergeschossiger Bebaubarkeit:
|
2,00 |
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