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KANALANSCHLUSSBEITRAG

     

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Kanalanschlussbeitrag

Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung der städtischen Abwasseranlage erhebt die Stadt Unna einen Kanalanschlussbeitrag im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 3 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

Die Kanalanschlussbeiträge sind die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein Grundstück. Die Kanalanschlussbeiträge dienen dem Ersatz des Aufwandes der Stadt für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der städtischen Abwasseranlage.

Der Beitrag beträgt EUR 4,35 je m² Veranlagungsfläche.

Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche mit einem Veranlagungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt:

  • bei eingeschossiger Bebaubarkeit:
1,00
  • bei zweigeschossiger Bebaubarkeit:
1,25
  • bei dreigeschossiger Bebaubarkeit:
1,50
  • bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit:
1,75
  • bei sechs- und höhergeschossiger Bebaubarkeit:
2,00


Ansprechpartner: Georg Palmüller
Telefon:

02303-2003-23

E-Mail: georg.palmueller@stadtbetriebe-unna.de

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