1.1.1 Unternehmenshistorie
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Rates der Kreisstadt Unna
vom 16. Juni 1994 wurden die Stadtbetriebe Unna mit Wirkung vom
01. Januar 1995 gegründet.
Die Stadtbetriebe Unna werden als eigenbetriebsähnliche Einrichtung,
gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW), als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige
Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb
geführt.
Der Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer nimmt
im wesentlichen originär städtische Aufgaben wahr, die
eigenverantwortlich ausgeführt werden.
Im Bereich der Abwasserwirtschaft sind die Stadtbetriebe auch
Eigentümerin sämtlicher Anlagen und damit auch zuständig
für Investitionen hinsichtlich der baulichen Erweiterungen.
Der Sitz der Stadtbetriebe Unna ist Viktoriastraße 12, 59425
Unna.
Organe der Stadtbetriebe Unna sind
- der Rat,
- der Betriebsausschuss und
- die Betriebsleitung.
Die Zuständigkeiten richten sich nach der Gemeindeordnung,
der Eigenbetriebsverordnung, der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung
und der Betriebssatzung.
Das Qualitäts- und Umweltmanagement bezieht sich auf den
Teilbereich der Abwasserwirtschaft, ausgenommen ist das Sachgebiet
Gewässer / Hochwasserschutz.
1.1.2 Unsere Aufgaben als Leistungsbereich Abwasserwirtschaft/Gewässer
Der Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer erfüllt
die Abwasserbeseitigungspflicht für das gesamte Stadtgebiet
Unna und damit eine wichtige Aufgabe der allgemeinen Daseinsfürsorge,
des Umweltschutzes und der Gesundheitsvorsorge.
Den Stadtbetrieben Unna sind vom Rat der Kreisstadt Unna mit Beschluss
vom 16. Juni 1994 die Aufgaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung übertragen
worden, insbesondere
- Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der städtischen
Abwasseranlagen,
- Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwässern
aus abflusslosen Gruben sowie
- Kalkulation, Festsetzung und Erhebung von Gebühren und
Beiträgen.
Der Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer ist Teil
des Gesamtbetriebes Stadtbetriebe Unna, in dem ein Teil der Querschnittsaufgaben
für den Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer
wahrgenommen werden. Weitere Querschnittsaufgaben werden im Auftrag
des Betriebes von den Bereichen der Stadtverwaltung durchgeführt.
Dem Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer gehören
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Stammkraft an; hinzu kommen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Querschnittsaufgaben
wahrnehmen.
Wir verstehen uns als Dienstleistungsbetrieb und damit als Partner
unserer Kundinnen und Kunden, wobei wir als Kunden sowohl die Bürgerinnen
und Bürger dieser Stadt als auch politische Gremien und Aufsichtsbehörden
betrachten.
1.1.3 Funktion der Unternehmenspolitik
Die Unternehmenspolitik ist eine verlässliche Orientierung
für das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Leistungsbereichs Abwasserwirtschaft / Gewässer. Sie setzt
gleichzeitig Maßstäbe, an denen wir uns messen lassen.
1.1.4 Verpflichtung zur Erfüllung von Anforderungen
Wir verpflichten uns, die Aufgaben, die sich aus Planung, Bau,
Betrieb und Instandhaltung der städtischen Abwasseranlagen
und der Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwässern
aus abflusslosen Gruben ergeben, unter den Gesichtpunkten der Ökologie,
der Wirtschaftlichkeit und der Kundenzufriedenheit optimal zu erfüllen.
Hierzu bedienen wir uns eines Managementsystems, das die Anforderungen
der DIN EN ISO 9001 (2008) – Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme – und
der DIN EN ISO 14001 (2004) – Spezifikation mit Anleitung
zur Anwendung von Umweltmanagementsystemen – erfüllt.
1.1.5 Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Anwendung
technischer Regelwerke
Wir verpflichten uns, bei Wahrnehmung der uns übertragenen
Aufgaben die gesetzlichen Vorschriften, die Bestimmungen aus erteilten
Genehmigungen und die Vorgaben der technischen Regelwerke zu erfüllen
und einzuhalten.
1.1.6 Förderung der Umwelt
Wir verpflichten uns, bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben den
Anforderungen des Umweltschutzes bestmöglich gerecht zu werden,
das heißt wir
- vermeiden die Einleitung unbehandelten Abwassers in Gewässer,
- sanieren defekte Abwasseranlagen,
- planen, bauen und unterhalten unsere Abwasseranlagen unter
Beachtung der ökologischen Aspekte hinsichtlich der Verfahren
sowie der eingesetzten Materialien und Arbeitsmittel,
- klären die Ursachen, wenn Missstände auftreten, (z.
B. Gewässerverschmutzungen) und führen die notwendigen
technischen Verbesserungen durch,
- beraten unsere Kunden umfassend, z. B. hinsichtlich der Stoffe,
die nicht in das Abwasser gegeben werden dürfen,
- führen regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche durch
und sorgen für eine zügige Mängelbeseitigung und
- fördern die Entsiegelung bislang versiegelter Flächen.
1.1.7 Leistungserstellung zu angemessenen Gebühren
Zur Erfüllung der steigenden umweltrechtlichen Anforderungen
sind kontinuierliche Investitionen erforderlich. Durch eine wirtschaftliche
Arbeitsweise bieten wir weiterhin preiswerte Dienstleistungen an
und kalkulieren unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen angemessene Gebühren.
1.1.8 Störungsfreier Abfluss
Durch geeignete Kontrollen, Reinigungen und Instandsetzungen gewährleisten
wir einen störungsfreien Abfluss des Abwassers.
1.1.9 Vermeidung von Seuchengefahren
Zur Abwehr von Seuchengefahren führen wir jährliche
Rattenbekämpfungsmaßnahmen im Kanal durch.
1.1.10 Vermeidung bzw. Reduzierung von Beeinträchtigungen durch
Baustellen
Wir führen Maßnahmen, die zu Verkehrsbehinderungen
und sonstigen Beeinträchtigungen führen, so schnell wie
möglich und wirtschaftlich vertretbar durch.
Größere Planungsmaßnahmen werden zwischen dem
Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer und beteiligten
Dritten so abgestimmt, dass hierfür möglichst nur einmal
eine Baustelle eingerichtet werden muss.
Um Lärm- und sonstige Beeinträchtigungen der Betroffenen
so gering wie möglich zu halten, werden den beteiligten Firmen
schon bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen Auflagen, z.B.
hinsichtlich des Einsatzes lärmgedämmter Maschinen, Reinigung
der betroffenen Straßen usw., gemacht.
1.1.11 Erfüllung des Informations- und Beratungsbedarfes
Wir nehmen die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger auf und nennen ihnen die richtigen Ansprechpartner
im Betrieb.
Wir beraten umfassend und kompetent zu allen Fragen der Schmutz-
und Niederschlagswasserentsorgung sowie zu Fragen der Entsiegelung.
Wir informieren über Möglichkeiten, Fördermittel
im Zusammenhang mit Abwasserfragen zu erhalten. Wir beraten bei
der Entscheidung über ökologische und wirtschaftliche
Fragen, bei der Antragstellung und der Abrechnung der Fördermaßnahmen.
Wir informieren die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über
die im Abwasserbereich geplanten Investitionsmaßnahmen und
deren Auswirkungen hinsichtlich Umleitungen, Verkehrs- und sonstiger
Beeinträchtigungen.
Wir informieren und beraten zu Fragen der Benutzungsgebühren
und Kanalanschlussbeiträge.
1.1.12 Umgang mit Kundinnen und Kunden
Wir gehen mit unseren Kunden offen, partnerschaftlich, verantwortungsbewusst
und konstruktiv um. Wir wollen unseren Kunden die Möglichkeiten
und die Grenzen unserer Arbeit aufzeigen und den uns gesetzlich
eingeräumten Ermessensspielraum sachgerecht im Interesse unserer
Kunden ausschöpfen.
Eine umweltgerechte und ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
ist nur möglich, wenn die Kunden die Abwasseranlagen verantwortungsbewusst
und nur für die vorgesehenen Zwecke nutzen.
Wir nutzen alle Möglichkeiten der modernen Informations-
und Kommunikationstechnik, um unseren Kunden die Möglichkeit
zu geben, mit uns in Kontakt zu treten und um unsere Kunden zu
informieren und zu beraten.
1.1.13 Umsetzung der Beschlüsse von Rat und Betriebsausschuss
Die Vorgaben und Beschlüsse des Rates und des Betriebsausschusses
werden kurzfristig umgesetzt, die politischen Gremien über
alle wichtigen Angelegenheiten informiert.
1.1.14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen
sichern wir die Kompetenz, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein
unserer Mitarbeiter/innen.
Auf der Grundlage klarer Zielvereinbarungen und regelmäßiger
gegenseitiger Rückmeldungen ist es möglich, Arbeitsergebnisse
zu verbessern, Reibungsverluste abzubauen und die Arbeitszufriedenheit
aller Beteiligten zu erhöhen. Wir verpflichten uns daher,
die Leitlinien der Stadtverwaltung Unna (Leitlinien für Führung
und Zusammenarbeit, Leitfaden zur Durchführung von Mitarbeiter/innen-Gesprächen)
umzusetzen.
1.1.15 Ständige Verbesserung
Wir verpflichten uns, durch eine ständige Anpassung der Organisation,
der Aufgabenwahrnehmung, der eingesetzten Materialien und Arbeitsmittel
und eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter/innen den
Qualitäts- und Umweltstandard unseres Betriebes ständig
zu verbessern.
Unna, im August 2009
Kaufmännische Betriebsleitung Technische
Betriebsleitung
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