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Betriebsdarstellung

1. Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung

Die Stadtbetriebe Unna werden als eigenbetriebsähnlichen Einrichtung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.

Der Gegenstand der Stadtbetriebe Unna ist in zwei grundsätzliche Kategorien zu gliedern. In einen originären Aufgabenkreis, in dem die Aufgaben durch die Stadtbetriebe Unna eigenverantwortlich abgewickelt und im Wesentlichen über Gebühren- bzw. Entgelteinnahmen finanziert werden und einen Auftragsbereich, wo Dezernate der Stadtverwaltung Unna als Auftraggeber Leistungen der Stadtbetriebe Unna in Anspruch nehmen und dafür grundsätzlich kostendeckende Entgelte erbringen. Darüber hinaus nimmt der Betrieb Aufgaben im steuerpflichtigen Drittbereich wahr.

Mit der Änderung der Betriebssatzung der Stadtbetriebe Unna (Vorl.-Nr. 0072/04, Ratsbeschluss vom 16.12.2004) wurden der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtbetriebe Unna die gesamten Aufgaben der Abwasserwirtschaft, Abfallentsorgung, Duales System, Straßenreinigung, Friedhöfe und Hochwasserschutz übertragen. Seitdem gliedern sich die Aufgabenbereiche wie folgt:
 

Originärer Bereich

  • Abwasserwirtschaft
  • Abfallwirtschaft
  • Straßenreinigung (seit 01.01.2012 ohne Winterdienst)
  • Städtische Friedhöfe
  • Gewässerunterhaltung
  • Hochwasserschutz

Steuerpflichtiger Drittbereich

  • Leistungen im Rahmen Duale Systeme
  • Grabpflege
  • Sonstige Leistungen an Dritte

Auftragsbereich

  • Straßenunterhaltung
  • Grünflächenunterhaltung
  • Winterdienst (seit 01.01.2012)
  • Sonstige diverse Einzelaufträge
     

2. Lage der Geschäftsräume

Viktoriastraße 11
59425 Unna
 

3. Gründungsdaten

Grundsatzbeschluss des Rates vom 16.06.1994
Aufnahme der Betriebstätigkeit 01.01.1995

 

4. Stammkapital

Das Stammkapital gemäß § 10 der Betriebssatzung beträgt 600.000 €.

 

5. Organe

a) Rat
b) Betriebsausschuss
c) Betriebsleitung

Die Zuständigkeiten richten sich nach der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung, der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung und der Betriebssatzung.

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