Friedhofsgebühren der Kreisstadt Unna
Jahr 2021:
Verwaltungsgebühren:
1. | Genehmigung eines Grabmals, einer Einfassung, Grababdeckung oder sonstigen baulichen Anlage | 74,40 EUR |
2. | Umschreibung Nutzungsrecht und Zweitschrift einer Urkunde | 18,60 EUR |
3. | Zulassung von Steinmetzinnen, Steinmetzen, Steinbildhauerinnen und Steinbildhauern | 74,40 EUR |
4. | Genehmigung von Ausgrabungen und Umbettungen | 74,40 EUR |
5. | Wartezuschlag Sargbestattung ab dem 5. Lebensjahr in einer Wahl- oder Reihengrabstätte oder im Kammergrab je angefangene Viertelstunde | 31,00 EUR |
6. | Wartezuschlag Sargbestattung bis zum 5. Lebensjahr in einer Wahlgrab- und Kinderreihengrabstätte und Urnenbeisetzungen je angefangene Viertelstunde | 15,50 EUR |