Zum Hauptinhalt springen

Unternehmenspolitik

1. Das Managementsystem des Leistungsbereichs Abwasserwirtschaft / Gewässer

1.1    Unternehmenspolitik

1.1.1    Unternehmenshistorie

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Rates der Kreisstadt Unna vom 16. Juni 1994 wurden die Stadtbetriebe Unna mit Wirkung vom 01. Januar 1995 gegründet.

Die Stadtbetriebe Unna werden als eigenbetriebsähnliche Einrichtung, gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der Eigenbetriebsverordnung NRW, als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wie ein Eigenbetrieb geführt.
Der Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer nimmt im Wesentlichen originär städtische Aufgaben wahr, die eigenverantwortlich ausgeführt werden.
Im Bereich der Abwasserwirtschaft sind die Stadtbetriebe Unna auch Eigentümerin sämtlicher Anlagen und damit auch zuständig für Investitionen hinsichtlich der baulichen Erweiterungen.

Der Sitz der Stadtbetriebe Unna ist Viktoriastraße 12, 59425 Unna.

Organe der Stadtbetriebe Unna sind
•    der Rat,
•    der Betriebsausschuss und
•    die Betriebsleitung.

Die Zuständigkeiten richten sich nach der Gemeindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung, der Hauptsatzung, der Zuständigkeitsordnung und der Betriebssatzung.
Das Qualitäts- und Umweltmanagement bezieht sich auf den Teilbereich der Abwasserwirtschaft, ausgenommen ist das Sachgebiet Gewässer / Hochwasserschutz.
 

1.1.2    Anwendungsbereich des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems

Der Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer erfüllt die Abwasserbeseitigungspflicht für das gesamte Stadtgebiet Unna und damit eine wichtige Aufgabe der allgemeinen Daseinsfürsorge, des Umweltschutzes und der Gesundheitsvorsorge.

Den Stadtbetrieben Unna sind vom Rat der Kreisstadt Unna mit Beschluss vom 16. Juni 1994 die Aufgaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung übertragen worden, insbesondere

  • Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der städtischen Abwasseranlagen,
  • Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwässern aus abflusslosen Gruben sowie
  • Kalkulation, Festsetzung und Erhebung von Gebühren und Beiträgen.


Der Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer ist Teil des Gesamtbetriebes Stadtbetriebe Unna, in dem ein Teil der Querschnittsaufgaben für den Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer wahrgenommen werden. Weitere Querschnittsaufgaben werden im Auftrag des Betriebes von den Bereichen der Stadtverwaltung Unna durchgeführt. Dem Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Stammkraft an; hinzu kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Querschnittsaufgaben wahrnehmen.

Wir verstehen uns als Dienstleistungsbetrieb und damit als Partner unserer Kundinnen und Kunden, wobei wir als Kunden sowohl die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt als auch politische Gremien und Aufsichtsbehörden betrachten.
 

1.1.3    Funktion der Unternehmenspolitik

Die Unternehmenspolitik ist eine verlässliche Orientierung für das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungsbereichs Abwasserwirtschaft / Gewässer. Sie setzt gleichzeitig Maßstäbe, an denen wir uns messen lassen.
Für die strategische Ausrichtung unserer Unternehmenspolitik sind externe und interne Themen in folgenden Bereichen relevant:

•    Recht
•    Technik
•    Finanzen
•    Personal
•    Umwelt
•    Ablauforganisation

 

1.1.4    Verpflichtung zur Erfüllung von Anforderungen

Wir verpflichten uns, die Aufgaben, die sich aus Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der städtischen Abwasseranlagen und der Entsorgung von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwässern aus abflusslosen Gruben ergeben, unter den Gesichtspunkten der Ökologie, der Wirtschaftlichkeit und der Kundenzufriedenheit optimal zu erfüllen. Hierzu bedienen wir uns eines Managementsystems, das die Anforderungen der DIN EN ISO 9001–Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen – und der DIN EN ISO 14001Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung – erfüllt.


1.1.5    Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Anwendung technischer Regelwerke

Wir verpflichten uns, bei Wahrnehmung der uns übertragenen Aufgaben die gesetzlichen Vorschriften, die Bestimmungen aus erteilten Genehmigungen und die Vorgaben der technischen Regelwerke zu erfüllen und einzuhalten.

 

1.1.6    Förderung der Umwelt

Wir verpflichten uns, bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben den Anforderungen des Umweltschutzes bestmöglich gerecht zu werden, das heißt wir

  • vermeiden die Einleitung unbehandelten Abwassers in Gewässer,
  • sanieren defekte Abwasseranlagen,
  • planen, bauen und unterhalten unsere Abwasseranlagen unter Beachtung der ökologischen Aspekte hinsichtlich der Verfahren sowie der eingesetzten Materialien und Arbeitsmittel,
  • klären die Ursachen, wenn Missstände auftreten, (z. B. Gewässerverschmutzungen) und führen die notwendigen technischen Verbesserungen durch,
  • beraten unsere Kunden umfassend, z. B. hinsichtlich der Stoffe, die nicht in das Abwasser gegeben werden dürfen,
  • führen regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche durch und sorgen für eine zügige Mängelbeseitigung und
  • fördern die Entsiegelung bislang versiegelter Flächen.

 

1.1.7    Leistungserstellung zu angemessenen Gebühren

Zur Erfüllung der steigenden umweltrechtlichen Anforderungen sind kontinuierliche Investitionen erforderlich. Durch eine wirtschaftliche Arbeitsweise bieten wir weiterhin preiswerte Dienstleistungen an und kalkulieren unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen angemessene Gebühren.

 

1.1.8    Störungsfreier Abfluss

Durch geeignete Kontrollen, Reinigungen und Instandsetzungen gewährleisten wir einen störungsfreien Abfluss des Abwassers.

 

1.1.9    Vermeidung von Seuchengefahren

Zur Abwehr von Seuchengefahren führen wir jährliche Rattenbekämpfungsmaßnahmen im Kanal durch.

 

1.1.10    Vermeidung bzw. Reduzierung von Beeinträchtigungen durch Baustellen

Wir führen Maßnahmen, die zu Verkehrsbehinderungen und sonstigen Beeinträchtigungen führen, so schnell wie möglich und wirtschaftlich vertretbar durch.
Größere Maßnahmen werden zwischen dem Leistungsbereich Abwasserwirtschaft / Gewässer und beteiligten Dritten (interessierten Parteien) so abgestimmt, dass hierfür möglichst nur einmal eine Baustelle eingerichtet werden muss.
Um Lärm- und sonstige Beeinträchtigungen der Betroffenen so gering wie möglich zu halten, werden den beteiligten Firmen schon bei der Ausschreibung von Baumaßnahmen Auflagen, z.B. hinsichtlich des Einsatzes lärmgedämmter Maschinen, Reinigung der betroffenen Straßen usw., gemacht.

 

1.1.11    Erfüllung des Informations- und Beratungsbedarfes

Wir nehmen die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger auf und nennen ihnen die richtigen Ansprechpartner im Betrieb.
Wir beraten umfassend und kompetent zu allen Fragen der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung sowie zu Fragen der Entsiegelung.

Wir informieren die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die im Abwasserbereich geplanten Investitionsmaßnahmen und deren Auswirkungen hinsichtlich Umleitungen, Verkehrs- und sonstiger Beeinträchtigungen.

Wir informieren und beraten zu Fragen der Benutzungsgebühren und Kanalanschlussbeiträge.


1.1.12    Umgang mit Kundinnen und Kunden

Wir gehen mit unseren Kunden offen, partnerschaftlich, verantwortungsbewusst und konstruktiv um. Wir wollen unseren Kunden die Möglichkeiten und die Grenzen unserer Arbeit aufzeigen und den uns gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum sachgerecht im Interesse unserer Kunden ausschöpfen.
Eine umweltgerechte und ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist nur möglich, wenn die Kunden die Abwasseranlagen verantwortungsbewusst und nur für die vorgesehenen Zwecke nutzen.
Wir nutzen alle Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik, um unseren Kunden die Möglichkeit zu geben, mit uns in Kontakt zu treten und um unsere Kunden zu informieren und zu beraten.

 

1.1.13    Umsetzung der Beschlüsse von Rat und Betriebsausschuss

Die Vorgaben und Beschlüsse des Rates und des Betriebsausschusses werden kurzfristig umgesetzt, die politischen Gremien über alle wichtigen Angelegenheiten informiert.

 

1.1.14    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen sichern wir die Kompetenz, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein unserer Mitarbeiter/innen.
Auf der Grundlage klarer Zielvereinbarungen und regelmäßiger gegenseitiger Rückmeldungen ist es möglich, Arbeitsergebnisse zu verbessern, Reibungsverluste abzubauen und die Arbeitszufriedenheit aller Mitarbeiter zu erhöhen.

 

1.1.15    Ständige Verbesserung

Wir verpflichten uns, durch eine ständige Anpassung der Organisation, der Aufgabenwahrnehmung, der eingesetzten Materialien und Arbeitsmittel und eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter/innen den Qualitäts- und Umweltstandard unseres Betriebes ständig zu verbessern.



Unna, im März 2018

Herr Peters        Herr Blex
Kaufmännische Betriebsleitung Technische Betriebsleitung
Anregungen, Lob & Kritik