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Grabstätten im Grabkammersystem (KG)

Die Kammergrabstätten sind Betonfertigbaukammern, die wegen der besonderen Bauweise verkürzte Ruhezeiten ermöglichen. Diese Grabstätte wird für 15 Jahre erworben. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden. Die Ruhezeit für Urnen in diesem Grabkammersystem beträgt 15 Jahre. Im Grabkammersystem finden zwei Särge und bis zu zwei Urnen Platz.

Diese Grabart wird auf dem Südfriedhof und den Friedhöfen Nieder- und Obermassen angeboten. Die Angehörigen sind zur Pflege verpflichtet.

Die Gebühren finden Sie hier

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