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Straßeneinlauf/Sinkkastenreinigung

 

Die Stadtbetriebe Unna sind von der Kreisstadt Unna beauftragt, zweimal jährlich die Sinkkastenreinigung im Stadtgebiet der Kreisstadt Unna durchzuführen. In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass es nicht zulässig ist, anfallendes o. gesammeltes Laub, Dreck, Müll o. Gefahrstoffe in die Straßeneinläufe zu fegen/gießen. Dieses muss durch Eigentümer/ vom Eigentümer beauftragten Dritten sachgerecht entsorgt werden. Zuwiderhandlungen können ordnungsrechtlich geahndet werden.

 

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