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Kinderwahlgrabstätten (KW)

In Kinderwahlgrabstätten können Sargbestattungen erfolgen. In Unna sind sie nur auf dem Südfriedhof möglich. Sie werden für die Dauer der Ruhezeit des zu bestattenden Kindes – 20 Jahre – erworben.

Die Nutzungsdauer kann verlängert werden. Die Angehörigen sind zur Pflege verpflichtet.

Die Gebühren finden Sie hier

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