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Reihengrabstätten (RG)

In diesen Reihengrabstätten können ausschließlich Sargbestattungen erfolgen. Es sind Einzelgrabstätten, die der Reihe nach vergeben werden. Sie werden für die Dauer der Ruhezeit erworben - auf dem Südfriedhof 25 Jahre, auf den Friedhöfen Nieder- und Obermassen 30 Jahre und auf dem Friedhof Billmerich 40 Jahre. Die Nutzungsdauer kann nicht verlängert werden.

Diese Grabart wird auf dem Südfriedhof und den Friedhöfen Niedermassen, Obermassen und Billmerich angeboten. Die Angehörigen übernehmen die Grabpflege.

Die Gebühren finden Sie hier

 

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