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Urnenreihengrabstätten (UR)

In Urnenreihengrabstätten können ausschließlich Urnenbeisetzungen erfolgen. Es sind Einzelgrabstätten, die der Reihe nach vergeben werden. Sie werden für 25 Jahre erworben.

Die Nutzungsdauer kann nicht verlängert werden. Diese Grabart wird auf allen kommunalen Friedhöfen - außer auf dem Westfriedhof - angeboten. Die Angehörigen übernehmen die Grabpflege. 

Die Gebühren finden Sie hier

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