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Urnenwahlgrabstätte mit grabstättenbezogenem Grabmal an einer Stele (UWG)

Bei dieser Grabanlage handelt es sich um eine Gemeinschaftsgrabanlage. In Urnenwahlgrabstätten mit grabstättenbezogenem Grabmal können bis zu zwei Urnenbeisetzungen erfolgen. Das Grabmal wird beidseitig mit dem Namen sowie den Geburts- und Sterbedaten beschriftet (zwei Familien teilen sich ein Grabmal). Der Schriftzug wird spätestens nach drei Monaten bestellt. Die Grabanlage wird mit einem Bodendecker bepflanzt um im dreiwöchigen Rhythmus gereinigt.
Die Grabstätte wird für 25 Jahre erworben. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden.
Diese Grabart wird auf dem Südfriedhof und dem Friedhof Niedermassen angeboten. Die Friedhofsverwaltung übernimmt die Gestaltung und Pflege der Grabstätte.
Es sollen nicht mehr als zwei Andenken vor das Grabmal (maximale Fläche 30 cm x 30 cm) abgelegt werden. Andenken die nicht gestattet sind werden von den Grabstätten entfernt.
Gestattet sind:

  • Frische Blumensträuße und Blumengestecke
  • Blühpflanzen im Übertopf
  • Kerzen, die nach dem Abbrennen komplett entsorgt werden können
  • Gestecke oder Schalen (max. 30 cm Durchmesser) mit Koniferengrün, Zapfen o.ä.
  • Schalen oder Körbchen (max. 30 cm Durchmesser) mit Saisonbepflanzung Nicht gestattet sind:
  • Grableuchten, die zur dauerhaften Verwendung gedacht sind
  • Batteriebetriebene Grableuchten
  • Schalen mit dauerhaften Gehölzen
  • Engel, Herzchen, Steine, Fotos
  • Topfpflanzen, die in den Boden gepflanzt werden
  • Blumensträuße aus Seide oder Kunststoff
  • sonstige dauerhafte Dekorationen

     

    Die Gebühren finden Sie hier

     

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