Zum Hauptinhalt springen

Urnenwahlgrabstätten (UW)

In Urnenwahlgrabstätten können ausschließlich Urnenbeisetzungen erfolgen. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Diese Grabstätten werden für 25 Jahre erworben. Die Nutzungsdauer kann verlängert werden.

Diese Grabart wird auf allen kommunalen Friedhöfen angeboten. Die Angehörigen übernehmen die Grabpflege.

Die Gebühren finden Sie hier

Anregungen, Lob & Kritik