Verwaltungsgebühren
1. | Genehmigung eines Grabmals, einer Einfassung, Grababdeckung oder sonstigen baulichen Anlage | 79,20 € |
2. | Umschreibung Nutzungsrecht und Zweitschrift einer Urkunde | 19,80 € |
3. | Zulassung von Steinmetzinnen, Steinmetzen, Steinbildhauerinnen und Steinbildhauern | 79,20 € |
4. | Genehmigung von Ausgrabungen und Umbettungen | 79,20 € |
5. | Wartezuschlag Sargbestattung ab dem 5. Lebensjahrr in einer Wahl- oder Reihengrabstätte oder im Kammergrab je angefangener 1/4 Stunden | 33,00 € |
6. | Wartezuschlag Sargbestattung bis zum 5. Lebensjahr in einer Wahlgrab- und Kinderreihengrabstätte und Urnenbeisetzungen je angefangener 1/4 Stunden | 16,50 € |