Friedhofsgebühren der Kreisstadt Unna
Jahr 2022:
Verwaltungsgebühren:
1. | Genehmigung eines Grabmals, einer Einfassung, Grababdeckung oder sonstigen baulichen Anlage | 76,80 EUR |
2. | Umschreibung Nutzungsrecht und Zweitschrift einer Urkunde | 19,20 EUR |
3. | Zulassung von Steinmetzinnen, Steinmetzen, Steinbildhauerinnen und Steinbildhauern | 76,80 EUR |
4. | Genehmigung von Ausgrabungen und Umbettungen | 76,80 EUR |
5. | Wartezuschlag Sargbestattung ab dem 5. Lebensjahr in einer Wahl- oder Reihengrabstätte oder im Kammergrab je angefangene Viertelstunde | 32,00 EUR |
6. | Wartezuschlag Sargbestattung bis zum 5. Lebensjahr in einer Wahlgrab- und Kinderreihengrabstätte und Urnenbeisetzungen je angefangene Viertelstunde | 16,00 EUR |